Die E-Auto Förderung wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut und verbessert. So gibt es heute eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos zu erhalten.

Die Förderungen können beispielsweise in Form von steuerlichen Vergünstigungen, staatlichen Zuschüssen oder der THG-Quote gewährt werden. Welche Förderprogramme es derzeit gibt und was sich in Zukunft ändert, haben wir in folgendem Beitrag zusammengefasst.

Wann endet die BAFA Förderung für Elektroautos?

In den letzten Jahren gewann die Anschaffung eines E-Autos durch die vielen Förderungen von Staat und Bund durchaus an Attraktivität. Und das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

So gab es beispielsweise die Bafa-Förderung vom Bund und zusätzliche Programme der Bundesländer sowie deutliche Steuervergünstigen für Unternehmen bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs.

Bereits im Juni 2020 erhöhte die Bundesregierung den Umweltbonus bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro mit der sogenannten Innovationsprämie um 50 Prozent. Fahrzeuge über einen solchen Nettolistenpreis bekamen immerhin noch 25 Prozent Förderung zugesprochen.

Bei unserem Kooperationspartner elektroautofahrer.net findest du eine Anleitung mit Ausfüllhilfe zum BAFA-Antrag für das Elektroauto.

Die Bafa-Förderung konnte sowohl für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) als auch für Plug-In-Hybride (PHEV) in Anspruch genommen werden.

Alte Bafa-Förderung unter 40.000€

Für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges unter einem Nettolistenpreis von 40.000€ wurde folgende Bafa-Förderung gewährt:
Fahrzeugtyp Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
BEV 6.000€ 3.000€ 9.000€
PHEV 4.500€ 2.250€ 6.750€

Alte Bafa-Förderung über 40.000€

Käufer von Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis über 40.000€ konnten folgende Summen beantragen:
Fahrzeugtyp Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
BEV 5.000€ 2.500€ 7.500€
PHEV 3.750€ 1.875€ 5.625€

Dies Beantragung der Förderungen von 2020 war schon damals zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2022.

Ist eine E-Auto Förderung 2023 vorgesehen?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Allerdings ändert sich zukünftig einiges im Hinblick auf die Förderprogramme von Elektroautos.

  1. Ab dem 01. Januar 2023 sollen laut der neuen Förderrichtlinie nur noch Elektroautos mit einem nachweislich eindeutigen Klimaschutzeffekt vom Staat subventioniert werden. Das hat zur Folge, dass zukünftig finanzielle Zuschüsse ausschließlich für rein batteriebetriebene Fahrzeuge und solche mit einer Brennstoffzelle vorgesehen sind.

  2. Plug-In-Hybridfahrzeuge fallen somit aus dem Förderprogramm heraus.

  3. Der Anteil der Hersteller soll auch in Zukunft 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung ausmachen.

  4. Der Steuervorteil für Dienstwagen bleibt ebenfalls erhalten.

  5. Ab dem 01.09.2023 fällt die Förderungen für Unternehmen weg und beschränkt sich auf Privatpersonen, wobei die Ausweitung auf Kleingewerbebetreibende und gemeinnützige Organisationen derzeit noch geprüft wird.

Neue Bafa-Förderung

Die neuen Förderbeträge ab 2023 sehen folgendermaßen aus:
E-Auto NLP Bundesanteil Herstelleranteil Kaufprämie
bis 40.000€ 4.500€ 2.250 € 6.750 €
40.000-65.000€ 3.000€ 1.500€ 4.500€

Ab einem Kaufpreis von 65.000 Euro entfällt, wie bereits bisher üblich, eine Förderung komplett.

Welche Änderungen in der E-Auto Förderung 2023 gibt es noch?

Wichtig für alle E-Auto-Fans: Anders als bisher sieht das Wirtschaftsministerium eine Deckelung der Förderungen für Elektroautos vor. Laut diesem stünden für die Subventionierung reiner E-Autos für das Jahr 2023 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung und für 2024 sind 1,3 Milliarden Euro eingeplant.

Nachdem die Summen verbraucht sind, können keine Förderanträge mehr genehmigt werden.

Hinzu kommt, dass ab 2024:

  • Der Bundesanteil der Förderung auf nur noch 3.000 Euro bei E-Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzellen mit einem Kaufpreis bis zu 45.000 Euro schrumpft.

  • E-Autos mit einem Kaufpreis von über 45.000 Euro sollen dann gar keine Förderung mehr erhalten.

Zu beachten ist, dass du von einer E-Auto-Förderung nur dann profitierst, wenn du die in der Förderrichtlinie festgelegte Haltedauer von mindestens 6 Monaten einhältst. Außerdem besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung für ein Elektroauto.

Werden auch elektrisch betriebene Gebrauchtwagen in 2023 gefördert?

Seit 2020 zählen neben den brandneuen Elektrofahrzeugen auch „junge Gebrauchte“ zu den förderfähigen E-Autos. Die Fördersätze bei der Zweitzulassung sind identisch mit denen von Neuwagen.

Für die Berechnung der Förderhöhe werden 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen (Quelle).

Allerdings müssen Gebrauchtwagen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als förderfähig zu gelten: · Das Fahrzeug steht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge (Quelle).

  • Der Förderantrag ist spätestens 1 Jahr nach der Zweitzulassung zu stellen.
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs fand nach dem 04. November 2019 statt.
  • Das E-Auto darf max. 12 Monate erstzugelassen gewesen sein.
  • Die bisherige Laufleistung darf max. 15.000 Kilometer betragen.
  • Das E-Auto aus einem Privatverkauf ist nicht förderfähig aufgrund der fehlenden ausgewiesenen Umsatzsteuer und dem damit einhergehenden nicht nachvollziehbarem Bruttoherstelleranteil.
  • Die Zulassung auf den Antragsteller muss mindestens 6 Monate betragen. Beim Leasing erhöht sich diese Haltedauer: Beim 12 – 23 Monate-Leasing auf 12 Monate und bei einem Leasing von mehr als 23 Monaten auf 24 Monate.
  • Das Fahrzeug darf nicht bereits mit dem Umweltbonus gefördert worden sein.
  • Der Gebrauchtwagen kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) bezuschusst werden, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt.
  • Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Was passiert mit der E Auto THG-Quoten Prämie in 2023?

Entgegen den Einschränkungen bei dem Bafa-Förderprogramm für E-Autos gibt es die THG-Quote weiterhin bis mindestens 2030. Die E-Auto Prämie aus dem THG-Quotenerlös wird in den kommenden Jahren noch steigen und somit für E-Mobilisten eine zusätzliche Förderung im kleinen Rahmen bieten.

Um von der E-Auto Prämie aus der THG Quote zu profitieren, melde dich einfach und in wenigen Minuten hier auf unserem Portal an. Die Beantragung der THG Quote beim Bundesumweltamt übernehmen wir für dich.

Dafür reicht es aus, wenn du dein Elektrofahrzeug mit dem Fahrzeugschein Teil I bei uns registrierst. So kommst du in wenigen Wochen in den Genuss deiner E-Auto-Prämie aus der THG-Quote.

Für einen jungen Gebrauchten kannst du natürlich ebenso deine THG-Quote beantragen und so jährlich durch die THG-Prämie für E-Autos ein kleines Zusatzeinkommen generieren. Dafür musst du nichts weiter tun, als dich hier innerhalb weniger Minuten anzumelden. Den Rest übernehmen wir von wirkaufendeinethg.de für dich.

Welche Möglichkeiten für die E-Auto Förderung bestehen in 2023 noch?

E-Autos sind ein wichtiger Hebel bei der Reduzierung von schädlichen Treibhausgasemissionen. Das ist der Hauptgrund, warum die Bundesregierung sowohl die Anschaffung und Nutzung von Elektroautos subventioniert als auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur und den Betrieb von Ladesäulen unterstützt.

Doch es gibt noch mehr Optionen für die Subventionierung von E-Mobilität. Wie du beispielsweise für den Betrieb einer Wallbox finanzielle Unterstützung erhalten kannst, erfährst du in unserem Blogbeitrag: Wallbox für Privatnutzen.

Neben dem Umweltbonus gibt es außerdem vom Bund einen Zuschuss von 100 Euro für den Einbau eines „Acoustic Vehicle Alerting Systems“ (AVAS). Hierbei handelt es sich um ein akustische Warnsystem, welches andere Verkehrsteilnehmer auf besonders leise Stromer aufmerksam machen soll.

Doch nicht nur der Bund, sondern auch einzelne Bundesländer und die KfW-Bank haben Programme aufgelegt, welche die Anschaffung eines Elektroautos attraktiv machen.

Auch wenn dies keine direkte finanzielle Förderung darstellt, möchten wir noch erwähnen, dass du mit einem E-Fahrzeug weitere Privilegien genießt, wie beispielsweise das kostenlose Parken in einigen Städten oder die erlaubte Nutzung von Bus- und Sonderspuren.

Die Finanzierung mit einem Kredit aus der Klimaschutzoffensive für Unternehmen durch die KfW-Bank stellt eine weitere Fördermaßnahme dar. Diese KfW-Förderung kann sogar mit dem Umweltbonus der Bundesregierung kombiniert werden.

Dazu ein Beispiel:

Für die Anschaffung eines elektrisch betriebenen Dienstwagens benötigt ein Unternehmen finanzielle Hilfe. Diese kann so aussehen:

  • Kaufpreis E-Auto: 38.000€
  • Umweltbonus: 6.000€
  • Benötigte Kreditsumme: 32.000€

Für diese Summe kann der Käufer einen KfW-Förderkredit erhalten.

Die E-Auto Förderung in 2023 über Steuervorteile

Halter von Elektroautos werden auch durch steuerliche Vergünstigen subventioniert. Rein batteriebetriebene Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch bei einem Halterwechsel – befristet auf den noch verbliebenen Zeitraum.

Und auch danach zahlt ein E-Auto Halter nur den halben Steuersatz der eigentlichen Kfz-Steuer. Das gilt im Übrigen nicht nur für neue Elektroautos, sondern auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge.

Bei Dienstfahrzeugen wurde zudem die Bemessungsgrenze für den geldwerten Vorteil auf 0,25 Prozent vom Listenpreis gesenkt.

Fazit

Wenn du noch in den Genuss der derzeit hohen Fördersätze kommen möchtest, solltest du die Anschaffung eines E-Autos nicht viel länger aufschieben. Zusammen mit der TGH-Quote und den Einsparungen bei der Steuer, kannst du so einiges an Kosten einsparen.

E-Auto Förderung schrumpft Ab 2023