Ein Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage oder Mini-PV-Anlage genannt, ist eine kleine Solaranlage, welche zumeist aus einem oder zwei PV-Modulen besteht. Haushalte, die ihre Stromkosten senken und zeitgleich einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, aber keinen Platz für eine große Solaranlage haben, sollten ein Balkonkraftwerk als ideale Alternative ins Auge fassen.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Charakteristisch für eine solche Mini-PV-Anlage sind vor allem die folgenden vier Haupteigenschaften:
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Stromerzeugung und -nutzung: Die Stromerzeugung erfolgt durch Solarenergie und wird zur Nutzung über die heimische Steckdose zum Sofortgebrauch in das Hausnetz eingespeist.
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Standort: Entgegen seines Namens ist für ein Balkonkraftwerk ein Balkon nicht zwingend notwendig. Mit der richtigen Halterung können die Solarpanels nahezu überall befestigt werden.
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Anschluss: Der Anschluss erfolgt in den meisten Fällen per Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) an eine herkömmliche Steckdose.
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Leistung: Aktuell darf in Deutschland die maximale Einspeiseleistung ins Stromnetz nur bei 600 Watt liegen. Diese Grenze soll im kommenden Jahr auf 800 Watt erhöht werden.
Falls du dich generell mehr über eine Photovoltaikanlage informieren wollen, gibt es weitere Informationen dazu in unserem Blogpost: Lohnt sich eine Photovoltaikanlage für E-Auto Fahrer?
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?
Keep it simple! Für die Zusammensetzung eines Balkonkraftwerks werden in der Regel nur vier Teile benötigt: Ein oder mehrere Solarmodul(e), ein Wechselrichter, ein Stromkabel und eine Halterung. Mit der passenden Halterung ist die Installation an verschiedenen Orten möglich. Sei es der Balkon, die Terrasse oder die Hausfassade.
Ebenso simpel verhält es sich mit der Funktionsweise eines Balkonkraftwerks, welche nach dem gleichen Schema wie bei einer größeren Photovoltaikanlage abläuft: Treffen Sonnenstrahlen auf das Solarpanel, wird die gewonnene Energie in Gleichstrom umgewandelt und mithilfe des Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt. Dieser wird anschließend per Stromkabel über eine Steckdose ins Hausstromnetz eingespeist und unmittelbar genutzt. Da der Strom immer den Weg des geringsten Widerstands geht, wird er vorrangig für Haushaltsgeräte wie den Fernseher, die Kaffeemaschine oder für die Hausbeleuchtung genutzt und verbraucht.
Der Anschluss an das Hausstromnetz erfolgt in der Regel über einen Schuko-Stecker und kann problemlos selbst durchgeführt werden. Alternativ kann für mehr Sicherheit auch ein Wieland-Stecker genutzt werden. Dieser erfordert jedoch die Montage durch Fachpersonal, weshalb die meisten Einsteiger zunächst zur Schuko-Lösung greifen.
Der Wechselrichter sorgt neben der Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom dafür, dass die eingespeiste Strommenge in das Hausstromnetz gedrosselt bzw. begrenzt wird. Aktuell darf die maximale Einspeiseleistung ins Stromnetz nach deutschem Recht nur bei 600 Watt liegen. Eine Erhöhung dieser Grenze auf 800 Watt ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Ausgangsleistung des Wechselrichters beträgt hierzulande meist 300 oder 600 Watt. Viele Anbieter verkaufen jedoch upgradefähige Wechselrichter. Diese lassen sich hochregeln, sobald die Regierung den Wert für die maximale Einspeiseleistung erhöht.
Ein letzter, wichtiger Aspekt zur Funktionsweise: Balkonkraftwerke speichern in ihrer Standardausführung keinen Strom. Strom, der nicht unmittelbar im Haushalt verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz abgeben – ohne finanzielle Entschädigung.
Für wen lohnt sich eine Stecker-Solaranlage und wie lange ist die Amortisationsdauer
Aus einer Markstudie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin aus dem Jahr 2022 geht hervor, dass bis Ende 2021 zwischen 140.000 und 190.000 Steckersolargeräte in Deutschland an Endkunden verkauft wurden. Allein von 2020 bis 2021 hat sich zudem die Anzahl der verkauften Geräte fast verdoppelt. Experten schätzen das Potential für geeignete Haushalte deutschlandweit auf etwa 10 Millionen Haushalte, weshalb seit dem 1. Januar 2023 beim Kauf eines Balkonkraftwerks keine Mehrwertsteuer mehr anfällt. Die Bundesregierung erhofft sich durch die sinkenden Anschaffungskosten eine weiter steigende Nachfrage, da Balkonkraftwerke als wichtiger Beitrag zur Energiewende gesehen werden. Doch für wen und unter welchen Umständen lohnt sich ein Balkonkraftwerk besonders und wie steht es um die Amortisation?
Grundsätzlich kommt für den Kauf eines Balkonkraftwerks jeder Haushalt in Frage, der seine Stromkosten senken und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchte. Ob als Hausbesitzer mit Installation auf dem Hausdach, dem Garagendach, im Garten oder als Mieter mit Installation am Balkon oder der Fassade, spielt dank unterschiedlicher Montagesets keine Rolle. Wichtig ist hierbei nur, dass das Balkonkraftwerk den ganzen Tag über möglichst viel Sonne abbekommt. Hierzu sollte es idealerweise mit einem Neigungswinkel von 30 bis 35 Grad Richtung Süden ausgerichtet sein. Die Montage in eine andere Himmelsrichtung und mit einer anderen Ausrichtung ist natürlich ebenfalls möglich, jedoch ist in diesem Fall mit Leistungseinbußen zu rechnen.
Gerade für Mieter, die keinen Platz für eine große Solaranlage haben, ist ein Balkonkraftwerk die ideale Möglichkeit, ebenfalls Teil der Energiewende zu werden. Aktuell sollten Mieter jedoch vor der Anschaffung zwingend Rücksprache mit ihrem Vermieter halten. Diese dürfen die Installation eines Balkonkraftwerks zwar nicht ohne Weiteres verbieten, aber in Fällen, in denen die Installation, bspw. an der Hausfassade, die bauliche Substanz beschädigt, hatten Vermieter in der Vergangenheit gute Einspruchsmöglichkeiten gegen die Installation. Ab dem 1. Januar 2024, sollen Balkonkraftwerke jedoch in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz sowie im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgenommen werden, was Vermietern ein Verbot erschweren dürfte.
Natürlich ist ein Beitrag zur Energiewende immer eine Frage des Geldes – so auch im Falle der Anschaffung eines Balkonkraftwerks. Kurz nach ihrer Markteinführung kosteten Balkonkraftwerke noch so viel, dass mit einer kurzen Amortisationsdauer nicht zu rechnen war. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer bei gleichzeitig steigenden Energiepreisen, wird die Anschaffung jedoch zunehmend attraktiver. Doch wie viel Einsparungspotential bieten Balkonkraftwerke und von welchen Faktoren hängt dieses Potential ab? Das folgende Zahlenbeispiel gibt Aufschluss.
Aktuell erzielen Balkonkraftwerke laut Angaben der verschiedenen Hersteller je nach Standort einen Stromertrag zwischen 500 und 800 Kilowattstunden pro Jahr. Die Anschaffungskosten belaufen sich je nach Anbieter und Ausführung auf 600 bis 1.000 €. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft liegt der Strompreis für Haushalte aktuell bei durchschnittlich 46,27 ct/kWh. Im Bestfall beträgt die Amortisationsdauer eines Balkonkraftwerks auf Basis dieser Daten also ca. 2,5 bis 3 Jahre bei einer jährlichen Stromkostenersparnis zwischen 230 und 370 €. Viele Hersteller bieten eine Garantie von 20 bis 25 Jahren auf ihre Balkonkraftwerke – langfristig lohnt sich eine Investition also definitiv.
Wie hoch die jährliche Ersparnis und somit die Amortisationsdauer tatsächlich ausfällt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Faktoren, die einen Einfluss hierauf ausüben, sind bspw. der Anbringungsort, der Anstellwinkel und die Ausrichtung des Moduls sowie die Inanspruchnahme von Förderungen. Mit dem Stecker-Solar-Simulator (HTW Berlin, 2022) hast du die Möglichkeit vorab deiner Anschaffung einen Richtwert deines Ersparnis zu errechnen.
Technische & rechtliche Voraussetzungen für Balkonkraftwerke, sowie Fördermittel
Wer sich für den Kauf eines Balkonkraftwerks entscheidet, hat per Gesetz natürlich technische & rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die Rechte und Pflichten eines Balkonkraftwerkes ergeben sich aus dem EEG. Zur Betreibung eines Balkonkraftwerks schreibt die Bundesnetzagentur grundsätzlich folgendes vor:
„Solaranlagen können auch in Form einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz betrieben werden. Dabei kann der Betreiber grundsätzlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie Betreiber von anderen Solaranlagen in der Leistungsgröße. Es sind grundsätzlich auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten einzuhalten.“ (Bundesnetzagentur, o.D.)
Ausführliche Informationen zu den technischen Voraussetzungen stellt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. zur Verfügung (VDE, 2023). Die wichtigsten technischen & rechtlichen Voraussetzungen an dieser Stelle stichpunktartig zusammengefasst:
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Balkonkraftwerke müssen nicht zwangsläufig von einem Elektriker angeschlossen werden (Ausnahme: Verwendung eines Wieland-Steckers).
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Im Sicherungskasten sollte ein Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden sein.
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Der Stromzähler sollte ein Stromzähler mit Rücklaufsperre sein.
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Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
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Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
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Eine Genehmigung für die Anlage ist nicht notwendig.
Abgesehen vom Wegfall der Mehrwertsteuer, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine einheitliche bundesweite Förderreglung für Balkonkraftwerke. Doch aufgrund der steigenden Nachfrage und der positiven Auswirkungen auf die Umwelt, bieten immer mehr Bundesländer und einzelne Kommunen Förderprogramme in Form von Zuschüssen an. Wichtig hierbei: Recherchiere rechtzeitig, ob und in welcher Form und Höhe du an deinem Wohnort von Förderprogrammen profitieren kannst, da sich diese häufig von Wohnort zu Wohnort in der Höhe der Förderung oder dem notwendigen Zeitpunkt der Antragsstellung unterscheiden.
Vorteile, Nachteile & Ausblick der Mini-PV-Anlagen für den Balkon
Am Ende dieses Artikels werden die relevantesten Vorteile, von denen du beim Kauf eines Balkonkraftwerks profitieren kannst und Nachteile, die du beachten solltest, prägnant zusammengefasst. Darüber hinaus wagen wir einen Ausblick auf mögliche zukünftige Gesetzesänderungen, die die Anschaffung eines Balkonkraftwerks für Endkunden attraktiver machen sollen.
Vorteile
- Einsparung von Stromkosten
- Amortisation der Anschaffungskosten im Bestfall bereits nach 2 bis 3 Jahren
- Solarenergie ist end- und kostenlos
- Lange Lebensdauer
- Einfache Installation
- Reduzierung von CO2-Emissionen
- Keine Genehmigung notwendig
- Nach Absprache mit dem Vermieter besonders für Mieter geeignet
Nachteile:
- Obergrenze für maximale Einspeisung ins Stromnetz von 600 Watt
- Möglicherweise Austausch des Stromzählers erforderlich
- Keine Einspeisevergütung
- Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erforderlich
- Rücksprache mit dem Vermieter notwendig
Ausblick
Nachdem sich bereits im Januar 2023 der VDE in einer Pressemitteilung für vereinfachte Regelungen bei Balkonkraftwerken ausgesprochen hat, gibt es mit Blick auf die Nachteile in mindestens vier der fünf Punkte gute Aussichten für die Zukunft. So sollen durch das Solarpaket 1, welches zu diesem Zeitpunkt noch nicht verabschiedet ist, folgende Gesetzesänderungen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten:
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Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett.
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Die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll vereinfacht werden.
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Stromzähler ohne Rücklaufsperre sollen vorübergehend geduldet werden, bis der Netzbetreiber geprüft hat, ob ein neuer Zähler erforderlich ist.
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Die Obergrenze für die maximale Einspeiseleistung ins Stromnetz soll auf 800 Watt erhöht werden.
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Steckersolargeräte sollen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz sowie im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgenommen werden.
Nach unseren Informationen befindet sich der Gesetzesentwurf aktuell in der Ressortabstimmung. Sobald es Neuigkeiten gibt, ob, wann und in welcher Form Balkonkraftwerke von Gesetzesänderungen betroffen sind, erfährst du an dieser Stelle!