Die THG-Quote ist das derzeit bedeutsamste Fördermittel für die Elektromobilität und somit von großer Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele. Das Bundeskabinett hat im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote Änderungen beschlossen, welche wir im folgenden Blogposts auf den Prüfstand stellen werden. Hierbei gehen wir auf die Vor- und Nachteile der Gesetzesänderung ein und geben Expertenmeinungen und Kritik wieder.

Mehr Ökostrom für öffentliche Ladesäulen

Am 28.06.2023 beschloss das Bundeskabinett die Verbesserung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien für E-Fahrzeuge. Somit sollen öffentliche Ladestationen zukünftig mehr Ökostrom für Verbraucher zur Verfügung stellen als bisher. Um dies zu erreichen, plant das Kabinett die Produktion von Ökostrom direkt an der Ladesäule attraktiver zu gestalten.

Die Änderung ist im Rahmen der gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verankert und die beschlossene Verordnung tritt in wenigen Wochen nach der Verkündung in Kraft – ab 2024 ist dann die Anrechnung von an öffentlichen Ladesäulen erzeugtem Ökostrom möglich.

Durch die neue Verordnung können sich Betreiber öffentlicher Ladesäulen den selbst produzierten Ökostrom deutlich einfacher bescheinigen lassen und von der THG-Prämie profitieren. Alles Bisherige zum Thema THG-Quote für öffentliche Ladesäulen erfährst du in unserem Blogbeitrag: THG-Quote – Mit öffentlicher Ladesäule Geld verdienen.

Konkret wird durch die Gesetzesänderung angestrebt, dass Betreiber einer öffentlichen Ladesäule den zur Verfügung gestellten Ökostrom direkt an der Ladesäule produzieren, beispielsweise aus lokaler Solar- oder Windenergie.

Passend zu den neuen Regelungen zur gesonderten Berücksichtigung von Strom aus erneuerbaren Energien, der über öffentliche Ladepunkte entnommen wird, haben wir unser Angebot für unsere Kunden angepasst: Ab sofort, wird es ganz einfach möglich sein, Ladestationen, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien betrieben werden, in unserem Portal für die THG-Quote zu registrieren. Zur Beantragung der THG-Quote über das Umweltbundesamt benötigen wir hierzu lediglich Aufzeichnungen sowie einen Nachweis über den Standort und die Art der Stromerzeugungsanlage – ganz einfach!

Die Vorteile der Gesetzesänderung in Kürze zusammengefasst:

  • Durch den Einsatz von erneuerbarem Strom, der direkt an der Ladesäule erzeugt wird, werden die CO2-Emissionen des deutschen Verkehrssektors stärker gesenkt.

  • Hierdurch werden die Bescheinigungen einerseits wertvoller und es werden anderseits höhere Einnahmen für den Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur erzielt.

  • Durch die lukrativere und deutlich einfachere Bescheinigung wird Ökostrom aus Ladesäulen auch für Mineralölkonzerne zu einer attraktiven Erfüllungsoption.

  • Als Besitzer eines E-Fahrzeugs bist du noch umweltbewusster unterwegs, sobald der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird und einen höheren Anteil am Strommix der Ladesäulen einnimmt.

Expertenmeinung aus dem Bundesumweltministerium

Bundesumweltministerin Steffi Lemke konstatiert zu der beschlossenen Änderung, dass die Elektromobilität ein zentraler Hebel sei, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Laut der Ministerin entscheiden sich auch deshalb immer mehr Menschen für ein E-Auto, weil das Netz öffentlicher Ladesäulen immer dichter werde. Dieser Fortschritt gehe nicht zuletzt auf die THG-Quote zurück, weshalb die neue Regelung der THG-Quote zudem, so Lemke, eine gute Nachricht für alle sei, die ihr E-Fahrzeug am liebsten mit Ökostrom fahren. Zum jetzigen Zeitpunkt laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladestationen überwiegend den handelsüblichen Strommix, welcher auch aus fossilen Energien stammen könne – bei lokal aus erneuerbaren Energien hergestelltem Ladestrom, würde das E-Autofahren laut Lemke noch umweltfreundlicher (BMUV, 28.06.2023).

Aenderungen der THG-Quote

Positives Zwischenfazit

Für den Moment ist festzuhalten, dass Du durch die Nutzung eines E-Fahrzeugs weiterhin aktiv zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor und damit zum Klimaschutz beiträgst. Die am 28.06.2023 beschlossene Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung begünstigt dies weiterhin dadurch, dass du in Zukunft noch klimafreundlicher fahren wirst, sollte der Anteil an erneuerbaren Energien am Strommix öffentlicher Ladesäulen wie erhofft steigen. Da dies aufgrund der einfacheren Bescheinigung von Ökostrom im Rahmen der THG-Quote nun auch für Mineralölkonzerne zu einer attraktiven Erfüllungsoption wird, sind jegliche Hoffnungen in dieser Hinsicht berechtigt.

Weitere lesenswerte Informationen zu der Bedeutung der THG-Quote für die Erreichung der Klimaziele und wie zusätzliche Maßnahmen den Einsatz von Elektrofahrzeugen fördern können, findest du in unserem folgenden Blogbeitrag: THG-Quote als Schlüssel zur Senkung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor: Wie die Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge dazu beitragen kann.

Bei aller Euphorie gibt es jedoch auch Änderungen bei der THG-Quote, welche zu einer erheblichen Schwächung des Förderinstrumentes führen könnten.

Verkürzung der Registrierungsfrist für die THG-Quote

Neben dem positiven Aspekt, dass öffentliche Ladestationen zukünftig mehr Ökostrom zur Verfügung stellen sollen, beinhaltet der Verordnungsentwurf des Umweltministeriums jedoch einen weiteren, entscheidenden Aspekt, der für Verwunderung sorgt.

Demnach ist die Registrierungsfrist für die THG-Quoteneinreichung verkürzt worden. Bisher haben THG-Quoten-Anbieter die Möglichkeit, ihre Quoten für das abgelaufene Jahr jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt einzureichen. Die neue Gesetzesänderung sieht einen Vorzug dieses Stichtages auf Mitte November des jeweils noch laufenden Jahres vor. Bei uns ist die Meldung noch bis zum 10. November möglich.

Diese Änderung hätte vor allem für Verbraucher weitreichende Konsequenzen. Bei Inkrafttreten der neuen Registrierungsfrist, würden Besitzer eines E-Fahrzeuges, welches zwischen Mitte November und 31. Dezember die Zulassung erhält, nicht von der THG-Quote und somit von einer Prämie in Höhe von mehreren hundert Euro profitieren.

Kritik aus der Branche: ADAC und der Bundesverband THG-Quote reagieren

Die geplante Änderung hinsichtlich einer Verkürzung der Registrierungsfrist für die THG-Quoteneinreichung stößt zur zurzeit auf viel Kritik und wirft Fragen auf.

So stellt beispielsweise der ADAC die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens infrage, übt Kritik am Verordnungsentwurf und warnt E-Auto-Fahrer vor der möglichen Änderung. In einer Mail, die dem E-Portal EFAHRER.com vorliegt, äußert sich ein Sprecher des ADAC wie folgt:

„Das Vorziehen der Frist schwächt das funktionierende Förderinstrument erheblich und führt in der Konsequenz dazu, dass viele Halter von Elektrofahrzeugen für das Jahr 2023 leer ausgehen. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Risiken für den Hochlauf der E-Mobilität nicht nachvollziehbar. Die THG-Quote ist ein zusätzlicher Kaufanreiz, der so verbraucherfreundlich wie möglich gestaltet werden muss.“ (ADAC, o.D.)

Auch wir, als Gründungsmitglied des Bundesverband THG-Quote e.V., haben auf die Änderungen reagiert und unser Unverständnis und scharfe Kritik an der Kabinettsvorlage in einem gemeinsamen Pressestatement formuliert. Der Bundesverband THG-Quote e.V. setzt sich für eine transparente, nachhaltige und faire Abwicklung im Markt der THG-Quote ein. In dem Pressestatement heben wir die wirtschaftlichen Schäden hervor:

„Der für heute geplante Kabinettsbeschluss würde damit rund 35% der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. […]. Nach Berechnungen unseres Verbandes entspricht das Handelsminus damit einer Summe von rund 50 Mio. Euro, die von der Zertifikate kaufenden Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden.“ (Bundesverband THG Quote e.V., 16.06.2023)

Weiterhin wendet sich der Bundesverband THG-Quote dringend gegen die Pläne und fordert vorrangig mit den folgenden Begründungen eine substanzielle Überarbeitung des lang erwarteten Entwurfs:

  • Die THG-Quote ist das derzeit bedeutsamste Fördermittel für die Elektromobilität und eine bürgernahe Verkehrswende.

  • Die Prämie schafft Anreize für die Entscheidung zum Kauf eines E-Autos oder die Investition in das öffentliche Ladenetz.

  • Eine Schwächung dieses Fördermittels verschafft Verbrauchern eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung und schwächt zudem den Hochlauf der Elektromobilität und schadet Bemühungen, ökologische Ziele über Handelsmechanismen zu etablieren.

  • Die Bundesregierung greift aktiv in den Markt ein und provoziert deutliche wirtschaftliche Risiken der THG-Händler.

  • Es besteht nachvollziehbares Verständnis für die Reduzierung des Behördenaufwandes, jedoch sollte hierfür nicht der Marktmechanismus, sondern die Ausstattung des Umweltbundesamtes geändert werden.

Aenderungen der THG-Quote auf dem Pruefstand

Das Bundesumweltministerium verteidigt den Gesetzesentwurf

Aus der Kabinettsvorlage wird ersichtlich, dass das Bundesumweltministerium die Fristverkürzung dahingehend rechtfertigt, das Arbeitsvolumen des Umweltbundesamtes zu reduzieren und somit einen Antragsstau zu vermeiden.

Laut eines Sprechers des Bundesumweltministeriums, hätten viele Halter von Elektrofahrzeugen ihre Anträge für die THG-Quote in der Vergangenheit erst zum Jahresende eingereicht, wodurch es bei der Vergütung des Einzelnen oftmals zu Verzögerungen gekommen sei. Die Fristverkürzung um wenige Wochen, gebe jedem Halter immer noch genügend Zeit für eine fristgerechte Antragsstellung.

Im bereits angesprochenen Pressestatement appellieren wir entgegen der Rechtfertigung des Bundesumweltministeriums, anders als bislang nicht mehr mit Excel-Listen der Kfz-Daten und auf dem E-Mail-Weg, sondern digital, datenschutzgesichert und mit den zuständigen Unterbehörden vernetzt eine moderne Handelsaufsicht zu realisieren. Ferner glauben wir, von der Fristverkürzung abzusehen, um ein nachhaltiges Marktgeschehen weiterhin zu gewährleisten, Verbraucher gleich zu behandeln und die Handelsunternehmen im Bereich der THG-Quote nicht von Staatswegen zu gefährden.

Zusammenfassung

In diesem Post haben wir die geplanten Änderungen der gesetzlichen THG-Quote besprochen und aufgezeigt, dass die Meinungen über den geplanten Kabinettsbeschluss auseinandergehen.

Zum einen wäre durch die einfachere Bescheinigung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen eine Senkung der CO2-Emissionen möglich, wodurch du als Besitzer eines E-Fahrzeugs in Zukunft noch klimafreundlicher unterwegs bist. Auch für Mineralölkonzerne würde Ökostrom aus Ladesäulen somit zu einer attraktiven Erfüllungsoption.

Zum anderen jedoch birgt die Kabinettsvorlage durch die Verkürzung der Registrierungsfrist für die THG-Quote Risiken, welche neben weitreichenden wirtschaftlichen Schäden ebenfalls zu einer Ungleichbehandlung der Verbraucher führen würde. Hierdurch würde das derzeit bedeutsamste Fördermittel für die Elektromobilität geschwächt und die Klimaziele von Staatswegen gefährdet.

Wie ist deine Meinung zu den geplanten Gesetzesänderungen? Schreib uns gerne hier!