Die Förderung wurde bereits aufgebraucht.*

In der dynamischen Landschaft der Elektromobilität ist die KfW 442 Förderung für Elektroautos ein entscheidender Wendepunkt. Wenn Sie bereits ein Elektroauto besitzen oder mit dem Gedanken spielen, eines zu erwerben, dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie. Entdecken Sie, wie die Kombination von Solarstrom und Elektrofahrzeugen nicht nur Ihre Mobilität, sondern auch Ihre Energiekosten revolutionieren kann. Erfahren Sie mehr über die Vorteile, die Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro und wie Sie als E-Auto-Besitzer oder Hausbesitzer von diesem großzügigen Förderprogramm profitieren können. Und als zusätzlichen Bonus: Es gibt eine Prämie von bis zu 355 Euro für eingesparte CO2-Emissionen.

Die Förderung in Zahlen

Die KfW 442 Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ öffnet die Tür zu erheblichen finanziellen Vorteilen für alle, die in die Zukunft der Elektromobilität investieren möchten. Aber wie sieht das konkret aus? Hier ein detaillierter Blick auf die Zahlen:

  • Maximaler Zuschuss: Bis zu beeindruckenden 10.200 Euro können Sie als Zuschuss erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, je nachdem, welche Komponenten Sie installieren.

  • Ladestationen: Für den Kauf einer neuen Ladestation, wie zum Beispiel einer Wallbox, können Sie pauschal 600 Euro erhalten. Wenn Ihre Ladestation bidirektional ist, also den Strom in beide Richtungen fließen lassen kann, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 1.200 Euro.

  • Photovoltaikanlagen: Hier wird die Förderung nach Leistung berechnet. Für jede installierte Kilowattpeak (kWp) Ihrer Photovoltaikanlage gibt es 600 Euro. Dabei können Sie maximal 6.000 Euro für Ihre PV Anlage erhalten.

  • Solarstromspeicher: Auch hier gibt es eine leistungsabhängige Förderung. Für jeden Kilowattstunde (kWh) Ihres Speichers werden 250 Euro gezahlt, wobei der maximale Zuschuss für den Stromspeicher bei 3.000 Euro liegt.

Ziel des Förderprogramms „Solarstrom für Elektroautos“

Inmitten des rasanten Wandels in der Automobilindustrie und der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien steht das KfW 442 Förderprogramm als Leuchtfeuer für nachhaltige Mobilität. Es verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Elektroautos mit selbst erzeugtem Solarstrom zu versorgen und so die Brücke zwischen moderner Technologie und umweltfreundlicher Energieerzeugung zu schlagen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, besser bekannt als KfW, ist der Motor hinter diesem Vorhaben. Als renommierte Institution hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, innovative Projekte zu fördern, die sowohl den Einzelnen als auch der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen. Mit dem KfW 442 Programm wird nicht nur der Kauf von Elektroautos attraktiver gemacht, sondern auch die Investition in Solaranlagen und die damit verbundene Infrastruktur. Es ist ein klarer Aufruf an alle, sich der grünen Revolution anzuschließen und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Lohnt sich eine PV Anlage?

Wer kann von der Förderung profitieren?

Die KfW 442 Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ öffnet die Tür zu einer umweltfreundlichen Zukunft für alle, die ihre Elektroautos mit Sonnenenergie betanken möchten. Aber nicht jeder kommt für diese Unterstützung in Frage. Werfen wir einen Blick auf die Schlüsselkriterien:

  • Ihr Eigenheim: Als Eigentümer eines selbstgenutzten Wohngebäudes sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. Aber Vorsicht: Neubauten, die noch nicht bezogen wurden, sowie reine Ferien- oder Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.

  • Ihr Elektrofahrzeug: Ein bereits vorhandenes oder bald angeschafftes Elektroauto ist Ihr Ticket zur Förderung. Es sollte ein reines Elektrofahrzeug sein und entweder auf Sie oder eine Person in Ihrem Haushalt zugelassen sein. Bei Leasingverträgen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten erforderlich. Beachten Sie, dass Dienstwagen nicht förderfähig sind.

  • Ihr geplantes Vorhaben: Planen Sie den Kauf und Anschluss von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern? Dann sind Sie hier richtig. Wichtig ist, dass alle Komponenten fabrikneu sind und bis zum Antragszeitpunkt noch nicht bestellt wurden.

Zuschuss Elektroauto

Geförderte Maßnahmen

Die KfW Förderung bietet eine großzügige Unterstützung für alle, die sich für eine umweltfreundliche Mobilität entscheiden. Hier sind die detaillierten Maßnahmen, die gefördert werden:

Ladestationen (z.B. Wallboxen):

  • Kauf: Die Anschaffung einer neuen Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung wird gefördert.

  • Zuschuss: 600 Euro pauschal. Bei bidirektionaler Ladefähigkeit, bei der der Strom in beide Richtungen fließen kann, erhöht sich der Zuschuss auf 1.200 Euro.

Photovoltaikanlagen (PV Anlage):

  • Kauf: Die Anschaffung einer neuen Solaranlage mit mindestens 5 kWp (Kilowattpeak) Spitzenleistung wird unterstützt.

  • Zuschuss: 600 Euro pro kWp maximal, wobei die maximale Förderhöhe für die Photovoltaik-Anlage bei 6.000 Euro liegt.

Batteriespeicher für Solarstrom:

  • Kauf: Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh (Kilowattstunden) Speicherkapazität wird gefördert.

  • Zuschuss: 250 Euro pro kWh maximal, mit einem maximalen Zuschuss von 3.000 Euro.

Installation und Anschluss:

  • Alle Installationsarbeiten für den Einbau und Anschluss der Gesamtanlage sind ebenfalls förderfähig.

Energiemanagement-System:

  • Dieses System dient zur Steuerung der Gesamtanlage und stellt sicher, dass Ihr Elektroauto effizient mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen wird.

Die maximale Fördersumme, die Sie erhalten können, beträgt beeindruckende 10.200 Euro. Dieser Betrag wird direkt auf Ihr Konto überwiesen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Nachweise erbracht wurden.

Die KfW Förderung ist eine hervorragende Möglichkeit, den Umstieg auf Elektromobilität und Solarstrom finanziell attraktiv zu gestalten und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wer jetzt investiert, setzt ein Zeichen für eine nachhaltige Zukunft!

Voraussetzung und Ausschlüsse

Die KfW Förderung bietet zahlreiche Vorteile, doch es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sowie einige Ausschlüsse, die zu beachten sind. Hier eine detaillierte Übersicht:

Hauptvoraussetzungen:

  • Neukauf von Komponenten: Alle geförderten Komponenten zur Ladeinfrastruktur – Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher – müssen fabrikneu, unbenutzt und ungebraucht sein. Es ist wichtig, dass diese bis zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht bestellt worden sind.

  • Bestehendes Wohngebäude: Die Förderung richtet sich an Eigentümer von bereits bestehenden Wohngebäuden, in denen sie selbst wohnen. Das bedeutet, dass das Wohngebäude bereits vor Antragstellung existiert haben muss und Sie bereits darin wohnen.

  • Elektrofahrzeuge: Sie müssen entweder bereits ein Elektroauto besitzen (kein Hybridfahrzeug) oder zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben. Das Fahrzeug muss auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein. Bei privatem Leasing muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben.

Ausschlüsse:

  • Neubauten vor Einzug: Wenn Sie in einem Neubau wohnen und diesen noch nicht bezogen haben, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.

  • Ausschließlich vermietete Objekte: Objekte, die nur zur Vermietung dienen, sind von der Förderung ausgenommen.

  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen: Diese Art von Immobilien ist von der Förderung ausgeschlossen, da sie nicht als Hauptwohnsitz gelten.

  • Mehrfache Förderung eines Wohngebäudes: Ein Wohngebäude kann nicht mehrfach mit diesem Zuschuss gefördert werden.

  • Firmen- bzw. Dienstwagen: Diese entsprechen nicht den Fördervoraussetzungen, selbst wenn sie privat genutzt und geladen werden.

Lohnt sich eine PV Anlage?

Antragsprozess

Der Weg zur KfW 442 Förderung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, ist aber mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung gut zu bewältigen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss beantragen und was Sie dabei beachten sollten:

Zeitrahmen: Der Antragsprozess startet im September 2023 und läuft bis März 2024.

Schritt 1: Zuschuss beantragen

  • Wann? Ab dem 26.09.2023.

  • Wo? Über das Kundenportal “Meine KfW”.

  • Wie? Bevor Sie Ihre Ladestation, Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen oder Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag. Hierfür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Fachunternehmens und ggf. Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, sollten Sie diese in den letzten zwei Jahren erhalten haben.

Schritt 2: Vorhaben umsetzen

  • Wann? Nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss.

  • Wie? Bestellen Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher und beauftragen Sie die Installation.

Schritt 3: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

  • Wann? Ab März 2024.

  • Wie?

  • Identifizieren Sie sich, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Alternativ können Sie die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren nutzen.

  • Im Kundenportal “Meine KfW” erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.

  • Bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben.

  • Laden Sie alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.

  • Falls erforderlich, laden Sie weitere Nachweise hoch, z.B. die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos.

Nachdem die KfW Ihre Angaben geprüft hat, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Weitere Informationen dazu erfahren Sie auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Zuschuss Solaranlage

Maximieren Sie Ihre Vorteile als E-Auto-Besitzer

Elektroautos sind nicht nur ein Trend, sie sind die Zukunft. Neben den offensichtlichen Umweltvorteilen, wie der Reduzierung von CO2-Emissionen, bieten sie auch finanzielle Anreize. Wenn Sie bereits von der KfW 442 Förderung für Ihre Wallbox profitieren, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie als E-Auto-Besitzer Geld verdienen können: die THG-Quote.

Was genau ist die THG-Quote? Die THG-Quote ist eine Vergütung für die eingesparten CO2-Emissionen Ihres Elektrofahrzeugs. Mit wirkaufendeinethg.de machen wir es Ihnen leicht, diese Prämie jährlich zu beantragen und zu erhalten. Und das Beste daran? Mit Ihrem E-Auto können Sie jährlich bis zu 355 Euro verdienen!

So einfach funktioniert’s:

  1. Registrieren Sie Ihr E-Fahrzeug: Melden Sie sich auf unserer Plattform an und geben Sie die Daten Ihres Fahrzeugs ein.

  2. Beantragen Sie die THG-Quote: Nach der Registrierung können Sie Ihre THG-Prämie beantragen. Sie haben die Wahl: volle Auszahlung oder Investition in nachhaltige Projekte.

  3. Erhalten Sie Ihre Prämie: Nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt wird Ihre Quote vermarktet und Sie erhalten Ihre Prämie innerhalb von nur 5 Tagen.

Warum Sie jetzt handeln sollten: Die Frist für die Beantragung der THG-Prämie 2023 läuft! Verpassen Sie nicht diese Chance und stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 10. November 2023 auf unserer Plattform einreichen. Für öffentliche Ladeeinrichtungen haben Sie sogar bis zum 20. Februar 2024 Zeit.

Jetzt handeln und von der THG-Quote profitieren! Nutzen Sie die Vorteile Ihres E-Autos in vollem Umfang und sichern Sie sich zusätzliche Einnahmen. Melden Sie sich jetzt an und maximieren Sie Ihre Vorteile als E-Auto-Besitzer!

Die Elektromobilität hat das Potenzial, unsere Art zu reisen und Energie zu nutzen, radikal zu verändern. Mit der KfW 442 Förderung und der THG-Quote haben E-Auto-Besitzer nun die Möglichkeit, nicht nur umweltfreundlich unterwegs zu sein, sondern auch finanziell von ihrer nachhaltigen Entscheidung zu profitieren. Es ist eine Win-Win-Situation: Sie sparen Geld, reduzieren Ihren CO2-Fußabdruck und tragen aktiv zur Energiewende bei. Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch, und mit den richtigen Informationen und Anreizen kann jeder von uns Teil dieser Revolution sein.

Wenn du dich weiter für die Förderung informieren willst, schreib uns gerne eine E-Mail oder vereinbare direkt einen Termin mit uns.

*Die Fördermittel sind ausgeschöpft – leider keine Antragstellung mehr möglich. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nach­frage sind die gewährten Haus­halts­mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft.