Neben den Haltern von Elektroautos können auch E-Rollerfahrer von der THG-Prämie profitieren. In diesem Artikel erklären wir die Entwicklung der THG-Prämie für elektrische Zweiräder über die Jahre, welche Fahrzeugklassen antragsberechtigt sind und wie der Antrag auf die THG-Prämie für den E-Roller erfolgt. Welche Modelle haben Anspruch auf die Prämie und ist dein E-Zweirad eins davon? Lies alle Einzelheiten weiter unten.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie ist eine Marktinstrument, die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um den Kauf von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Diese Prämie bietet eine finanzielle Belohnung für die Nutzung von E-Rollern, E-Scootern und anderen elektrischen Zweirädern, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen. Durch die THG-Prämie wird die Elektromobilität gefördert und ein Anreiz geschaffen, auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen.

Tipp: Aktuell kannst du noch deinen Antrag auf den THG-Bonus für 2024 und THG-Prämie 2025 stellen.

Definition und Zweck der THG-Prämie

Die THG-Prämie ist eine jährliche finanzielle Unterstützung, die für Elektrofahrzeuge gezahlt wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Hauptzweck dieser Prämie ist es, den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und somit den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu verringern. Durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen trägt die THG-Prämie dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Luftqualität zu verbessern. Diese Förderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Mobilität und einer grüneren Zukunft.

E-Roller

Voraussetzungen für die THG-Prämie für E-Roller

Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beinhalten:

  • Das Fahrzeug muss ein Elektrofahrzeug sein, in dem Fall ein E-Roller

  • Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen.

  • Das Fahrzeug muss eine offizielle Zulassung haben.

  • Du, der Halter des Fahrzeugs, muss die THG-Prämie aktiv beantragen.

Diese Kriterien stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beitragen, von der Prämie profitieren. Die Zulassung des Fahrzeugs und die Beantragung durch den Halter sind notwendige Schritte, um die THG-Prämie zu erhalten und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu verringern.

THG-Prämie für elektrische Zweiräder

Ursprünglich war die Prämie nur für elektrische Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von über 45 km/h gedacht, die mit einem großen Kennzeichen ausgestattet sind. Eine Gesetzeslücke bei der THG-Quote ermöglichte es dennoch, die THG-Prämie auch für kleinere Elektrofahrzeuge wie Kleinkrafträder, -räder und S-Pedelecs zu beanspruchen. Doch durch eine „freiwillige Zulassung“ konnten auch Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllten, von der Prämie profitieren. Diese Möglichkeit bestand für zwei Jahre, bis die Gesetzeslücke geschlossen wurde.

E-Roller Straße

Die freiwillige Zulassung – ein Trick bei der Antragsberechtigung für THG-Prämie

Die THG-Prämie war bis Ende Juli 2023 auch für Elektrozweiräder und E-Zweiräder zugänglich. Besitzer von günstigen 50er-Rollern konnten diese freiwillig bei der Zulassungsstelle registrieren lassen, ein reguläres Kennzeichen erhalten und somit die THG-Prämie beantragen. Die Rede war Ende 2022 sogar von einer THG-Prämie für E-Bikes.

Doch seitdem ist dies nicht mehr möglich. Die Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt alle zulassungsfreien E-Roller von der THG-Quote aus. Der Grund für den Eingriff der Bundesregierung bleibt unklar, könnte aber mit der Entlastung der Zulassungsstellen zusammenhängen, die durch den großen Ansturm von 50er-Roller-Besitzern belastet wurden.

Diese Änderung betrifft alle E-Roller mit einer Leistung von bis zu 11 kW oder 125 ccm, die mit einem A1-Führerschein oder dem B196-Erweiterungsschein gefahren werden dürfen. Besonders hart trifft es, da diese E-Roller wegen ihrer hohen Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h sehr beliebt sind. Zusätzlich sind auch E-Motorräder von dieser Regelung betroffen, was die rechtliche und finanzielle Situation für die Nutzer dieser Fahrzeuge verändert.

E-Roller fahren

Vorteile der freiwilligen Zulassung und Kostenersparnis

Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads machte es möglich, die THG-Prämie auch für Fahrzeuge zu kassieren, die eigentlich nicht unter die ursprünglichen Regelungen fielen. Dies galt insbesondere für 50er-Elektroroller und S-Pedelecs. Da keine Kfz-Steuern für die freiwillige Zulassung anfielen, beschränkten sich die Kosten auf die Gebühren für Zulassung, Kennzeichen (einmalig 50 bis 60 Euro) und Versicherung (ab 30 Euro pro Jahr). Damit lohnte sich dieses Vorgehen schon nach einem Jahr, vorausgesetzt, man wählte die richtige Versicherung.

Anpassungen am Gesetz und regionale Unterschiede

Mittlerweile ist diese Gesetzeslücke durch eine Anpassung geschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass die Teilnahme an der THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen ist. In der Praxis gab es jedoch Unterschiede bei der Umsetzung, je nach Bundesland und Zulassungsstelle. Einige Behörden reagierten kooperativ und ermöglichten die freiwillige Zulassung, während andere diese Anfragen ablehnten.

Vorteile der freiwilligen Zulassung bei elektrischen Zweirädern

Die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist weiterhin möglich. Um diese zu erhalten, benötigt man den Personalausweis, eine EVB-Nummer (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis und eventuell ein Gutachten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §3 III Nr. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Nach erfolgreicher Zulassung erhält man ein Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie eine Zulassungsplakette. Eine Kfz-Steuer fällt dabei nicht an, jedoch kann auch keine THG-Prämie mehr beansprucht werden.

E-Roller Nacht

Warum lohnt sich die freiwillige Zulassung?

Die freiwillige Zulassung bringt weiterhin Vorteile mit sich. Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Schadensfreiheitsklassen (SF) zu sammeln, die beim späteren Umstieg auf ein Auto genutzt werden können. Zudem erlaubt die Zulassung den Abschluss einer Kaskoversicherung, sofern es SF-Klassen gibt. Darüber hinaus können Halter ein Wunschkennzeichen beantragen, ein H-Kennzeichen für historische Roller erhalten und sich das jährliche Erneuern des Kennzeichens im März sparen.

Welche E-Roller haben 2024 Recht auf die THG-Prämie?

Auch wenn das Gesetz mittlerweile streng zu den E-Roller-Fahrern geworden ist, dürfen einige Fahrzeugklassen immer noch eine THG-Prämie bekommen.

Du kannst die THG-Quote beantragen, wenn du einen Roller der Klassen L3e und L4e, L3e-A2, L3e-A3, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B besitzt.

Die entsprechende Fahrzeugklasse deines E-Rollers findest du in Zeile J deines Fahrzeugscheins.

E-Roller Infografik

Wie beantrage ich die THG-Quote für meinen E-Roller oder mein E-Scooter?

Der Prozess zur Beantragung der THG-Quote und der Prämie für E-Roller ist einfach. E-Roller-Besitzer müssen lediglich die Fahrzeugpapiere hochladen und einige persönliche Informationen angeben. Anschließend wird die THG-Quote geprüft und das Guthaben ausbezahlt. Die Dauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung kann variieren, liegt aber in der Regel bei wenigen Wochen. Hier geht’s zur THG-Prämie für den E-Roller.

Unterlagen für die THG-Prämie

Um die THG-Quote zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

  • Nachweis über den Besitz des Fahrzeugs

Diese Dokumente werden benötigt, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich auf den Antragsteller zugelassen ist und die CO₂-Einsparungen somit angerechnet werden können.

Fazit

Die Beantragung der THG-Quote für E-Roller ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um von den eigenen CO₂-Einsparungen finanziell zu profitieren. Auch nach einigen Anpassungen am Gesetz dürfen einige Fahrzeugklassen die THG-Prämie beantragen – das sind die Klassen L3e und L4e, L3e-A2, L3e-A3, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B. Dein Fahrzeug muss allerdings noch diese Kriterien erfüllen: eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen, eine offizielle Zulassung haben und du musst die Prämie aktiv beantragen. Stelle jetzt den THG-Antrag bei uns und sichere dir eine überdurchschnittliche Prämie mit garantiertem Mindestbetrag.