Die Elektromobilität hat in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden steigt kontinuierlich, nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch in Unternehmen. Der Anreiz, Elektroautos als Dienstwagen einzusetzen, hat sich durch zahlreiche steuerliche Vorteile erheblich verstärkt. Durch die neuesten Anpassungen des Steuersatzes für elektrische Dienstwägen können auch Sie ab sofort einiges an Kosten sparen.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Einführung in die steuerlichen Vorteile für Elektroautos
- Hand in Hand mit den europäischen Klimazielen
- Lohnt sich die Anschaffung von Elektro-Dienstwägen und Plug-in-Hybriden?
- Die Neuerungen bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen
- Elektro-Dienstwagen: Besteuerung des Arbeitswegs
- Der Hintergrund der steuerlichen Förderung
- Zukunft der E-Auto-Förderung
- Tipp: Kosten im Fuhrpark senken
- Fazit - E-Autos als Dienstwagen – Ein lukrativer Anreiz
Einführung in die steuerlichen Vorteile für Elektroautos
Die Bundesregierung verfolgt ehrgeizige Klimaziele, um die CO₂-Emissionen zu senken und die Elektromobilität zu fördern. Ein zentraler Hebel dafür ist die steuerliche Förderung von Elektroautos. Bereits seit einigen Jahren gibt es für Dienstwagen, die elektrisch betrieben werden, Sonderregelungen bei der Besteuerung. Diese wurden im Laufe der Zeit mehrfach angepasst und erweitert, um die Attraktivität von E-Autos zu steigern und die Nutzung von Verbrennern zu reduzieren.
Hand in Hand mit den europäischen Klimazielen
Die Förderung der Elektromobilität geht Hand in Hand mit den europäischen Klimazielen, die darauf abzielen, den CO₂-Ausstoß bis 2030 drastisch zu senken. Elektrofahrzeuge spielen dabei eine entscheidende Rolle, um sowohl die Luftqualität in den Städten zu verbessern als auch den Verkehrssektor auf klimafreundliche Alternativen umzustellen. Mit den aktuellen steuerlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen und Arbeitnehmer einen klaren Anreiz erhalten, auf umweltfreundliche Mobilität umzusteigen.
Lohnt sich die Anschaffung von Elektro-Dienstwägen und Plug-in-Hybriden?
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage: Lohnt sich die Anschaffung eines Elektro-Dienstwagens oder eines Plug-in-Hybriden? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den neuen Steuervorteilen, die die Regierung einführt. Ein wesentlicher Vorteil ist die unterschiedliche Besteuerung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden, die je nach Fahrzeugtyp und -wert variiert. Diese Vorteile stellen sicher, dass die Kosten für die Nutzung eines Elektro-Dienstwagens deutlich niedriger ausfallen als bei konventionellen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
An dieser Stelle müssen wir auch die THG-Prämie erwähnen. Diese gibt es allerdings nur für vollelektrische Fahrzeuge. Auf Dauer kann die THG-Prämie als Subventionierungsmittel zur Kostensenkung genutzt werden und darf nicht bei dem Kauf neuer Fahrzeuge außer Sicht geraten. Die THG-Prämie können Sie jährlich für all Ihre rein elektrischen Fahrzeuge und ggf. für den verbrauchten Ladestrom beantragen. Wenn Sie genauer ausrechnen möchten, wie viel THG-Prämie Ihrem Fuhrpark über die nächsten Jahre zusteht, laden Sie unseren THG-Prämienrechner gleich hier herunter.
Die Neuerungen bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen
Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist die weitere Senkung der steuerlichen Belastung für E-Autos. Der Steuersatz für Elektroautos und Plug-in-Hybride wird abhängig vom Fahrzeugtyp und den gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Bei der Nutzung von Elektroautos als Dienstwagen können Arbeitnehmer in vielen Fällen von der sogenannten „0,25-Prozent-Regelung“ profitieren.
1. Steuerliche Begünstigungen für Elektroautos unter 70.000 Euro
Diese Regelung gilt für E-Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis unter 70.000 Euro liegt. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der durch die private Nutzung eines Firmenwagens entsteht, wurde also deutlich reduziert.
Anstelle der früher geltenden 1-Prozent-Regelung für konventionelle Verbrenner wird bei reinen Elektrofahrzeugen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Dies führt zu erheblichen steuerlichen Ersparnissen für die Arbeitgeber, die Elektroautos als Firmenwagen zur Verfügung stellen. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Für teurere Fahrzeuge kann ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz von 0,5 Prozent gelten, sofern das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2023 erworben wurde.
Ein Beispiel: Bei einem E-Firmenwagen mit einem Brutto-Listenpreis von 50.000 Euro beläuft sich die monatliche Steuerlast auf 125 Euro (0,25 Prozent von 50.000 Euro), während sie bei einem vergleichbaren Verbrenner 500 Euro betragen würde.
Für Arbeitnehmer, die sich umweltbewusst verhalten und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten, ist dies eine äußerst attraktive Option. Zudem fördert die Regelung auch den Umstieg von Unternehmen auf nachhaltige Mobilitätslösungen, da sie langfristig finanzielle Vorteile bieten.
2. Regelungen für Elektroautos über 70.000 Euro
Auch für Elektro-Dienstwagen, deren Brutto-Listenpreis die 70.000 Euro-Grenze überschreitet, gibt es weiterhin steuerliche Vorteile. Hier kommt die „0,5-Prozent-Regelung“ zum Tragen, was bedeutet, dass 0,5 Prozent des Listenpreises für die Berechnung der Steuer herangezogen werden. Dies stellt ebenfalls eine deutliche Vergünstigung im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen dar, die nach der herkömmlichen 1-Prozent-Regelung versteuert werden. Diese Vergünstigungen können bei hochpreisigen Elektroautos wie Tesla oder Audi e-tron zu deutlichen Ersparnissen führen.
Auch wenn der Brutto-Listenpreis über 70.000 Euro liegt, sind diese Fahrzeuge aufgrund ihrer Effizienz und Umweltfreundlichkeit eine lohnenswerte Option. Hochwertige Elektrofahrzeuge bieten oft eine größere Reichweite und mehr technische Funktionen, die den Alltag für Dienstwagenfahrer erleichtern. Unternehmen können von der höheren Attraktivität und den geringeren Betriebskosten profitieren, insbesondere wenn der Steuervorteil genutzt wird.
3. Plug-in-Hybride im steuerlichen Fokus
Neben den reinen Elektroautos wurden auch Plug-in-Hybride in die neuen Steuerregelungen einbezogen. Für sie gilt derzeit noch die 0,5-Prozent-Regelung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Fahrzeuge müssen eine Mindestreichweite von 80 Kilometern rein elektrisch zurücklegen können oder einen CO₂-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer aufweisen. Die Anforderungen an Plug-in-Hybride wurden in den letzten Jahren sukzessive verschärft, um die Förderung ausschließlich auf Modelle zu konzentrieren, die einen echten Beitrag zur Emissionsreduktion leisten.
Die Verschärfung der Anforderungen an Plug-in-Hybride ist eine Reaktion auf die Kritik, dass viele dieser Fahrzeuge ihre elektrische Reichweite im Alltag nicht nutzen und dennoch von den Förderungen profitieren. Daher wird zunehmend darauf geachtet, dass Plug-in-Hybride tatsächlich einen umweltfreundlichen Beitrag leisten.
4. Steuerliche Förderung von E-Dienstwagen für Arbeitgeber
Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von den neuen Steuervorteilen für Elektro-Dienstwagen, auch für Arbeitgeber gibt es interessante Anreize. So können Unternehmen von einer Sonderabschreibung profitieren, die eine zusätzliche Abschreibung von 50 Prozent des Anschaffungspreises im Jahr der Erstzulassung ermöglicht. Dies reduziert die Steuerlast des Unternehmens erheblich und macht die Anschaffung von E-Firmenwagen noch attraktiver.
Darüber hinaus sind Elektroautos bis zum Jahr 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Maßnahme soll die Kosten für Unternehmen weiter senken und die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug erleichtern. Die Befreiung gilt sowohl für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Die Sonderabschreibung und die Befreiung von der Kfz-Steuer sind wichtige Instrumente, um die Elektrifizierung von Firmenflotten zu fördern. Unternehmen können so nicht nur ihre laufenden Kosten senken, sondern auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihren CO2-Fußabdruck reduzieren.
5. Neuerungen bei der 1-Prozent-Regelung
Für konventionelle Verbrenner gilt nach wie vor die 1-Prozent-Regelung. Diese stellt die Grundlage für die Besteuerung von Firmenwagen dar, die privat genutzt werden. Die Reduzierung auf 0,5 Prozent und 0,25 Prozent für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride macht jedoch deutlich, dass die Regierung gezielt Anreize schaffen möchte, um den Absatz von Elektroautos zu fördern und die Nutzung von Verbrennern zurückzudrängen.
Elektro-Dienstwagen: Besteuerung des Arbeitswegs
Besteuerung des Arbeitswegs für Elektro-Dienstwagen
Die Besteuerung des Arbeitswegs für Elektro-Dienstwagen ist ein weiterer wichtiger Punkt, den Unternehmen und Arbeitnehmer beachten sollten. In Deutschland wird die Steuer für den Arbeitsweg eines Elektro-Dienstwagens auf Basis des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet. Hierbei kommt die 0,25-Prozent- oder 0,5-Prozent-Regelung zur Anwendung, je nach Listenpreis des Fahrzeugs. Diese Regelung sorgt dafür, dass die steuerliche Belastung für die Nutzung eines Elektro-Dienstwagens deutlich geringer ausfällt als bei konventionellen Fahrzeugen. Dies stellt einen weiteren Anreiz dar, auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge umzusteigen.
Der Hintergrund der steuerlichen Förderung
Die steuerlichen Anreize sind Teil einer umfassenden Strategie der Bundesregierung, die Elektromobilität voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen. Neben den Steuervorteilen gibt es auch staatliche Kaufprämien und den Umweltbonus, die den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden zusätzlich attraktiver machen. Diese Förderungen werden jedoch regelmäßig angepasst, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich zu einer umweltfreundlicheren Mobilität beitragen. Besonders Plug-in-Hybride, die oft nur einen geringen Anteil der Fahrten elektrisch zurücklegen, stehen zunehmend im Fokus von Diskussionen, um die Effektivität der Förderung zu erhöhen.
Experten sind sich einig, dass die steuerlichen Vergünstigungen einen wesentlichen Beitrag zur steigenden Nachfrage nach Elektroautos leisten. Unternehmen nutzen zunehmend die Möglichkeit, ihren Fuhrpark auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge umzustellen, was nicht nur dem Image zugutekommt, sondern auch finanzielle Vorteile mit sich bringt. Auch für Arbeitnehmer bietet der Umstieg auf Elektroautos als Dienstwagen klare Vorteile, nicht nur aus steuerlicher, sondern auch aus praktischer Sicht.
Zukunft der E-Auto-Förderung
Diese Maßnahmen sind geplant
Die Zukunft der E-Auto-Förderung ist ein zentrales Thema für die Bundesregierung, die ihre Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität bis 2030 verlängern möchte. Geplant ist, die steuerlichen Vorteile für Elektroautos und Plug-in-Hybride weiter auszubauen. So soll die Förderung auf Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro ausgeweitet werden. Die Regelungen sollen nachträglich ab dem 1. Juli 2024 wirksam werden, sobald die Maßnahmen umgesetzt sind – dies ist jedoch derzeit noch nicht erfolgt.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Elektromobilität weiter zu fördern und die Klimaziele zu erreichen. Durch die Verlängerung und Ausweitung der Förderungen wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Unternehmen und Privatpersonen noch attraktiver, was langfristig zu einer Reduktion der CO₂-Emissionen beitragen soll.
Tipp: Kosten im Fuhrpark senken
Wenn Sie Elektrofahrzeuge besitzen, sind Sie jährlich berechtigt, eine Prämie für eingesparte CO₂-Emissionen zu beantragen, da Sie rein elektrisch, statt mit fossilen Kraftstoffen fahren. Die THG-Prämie ist für Fuhrparks und Flotten ein sicheres Mittel zur Subventionierung und Senkung von laufenden Kosten. Wirkaufendeinethg.de betreut eine Vielzahl an Geschäftskunden aus dem Bereich des Flotten- und Fuhrparkmanagement und steht auch Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Branchenexpertise zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Preisangebot für deine Flotte.
Sie überlegen Sich, Ihren Fuhrpark zu elektrifizieren? Sehen Sie sich die erweiterte Liste aller Förderungen für Elektroautos hier an.
Fazit - E-Autos als Dienstwagen – Ein lukrativer Anreiz
Die neuen Steuervorteile für Elektroautos und Plug-in-Hybride als Dienstwagen bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern attraktive Anreize. Mit der Reduzierung des Steuersatzes auf 0,25 Prozent für E-Autos unter 70.000 Euro und der 0,5-Prozent-Regelung für teurere Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride schafft die Bundesregierung deutliche finanzielle Vorteile, die die Entscheidung für ein Elektroauto als Firmenwagen wesentlich erleichtern.
Insbesondere die Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2030 und die Möglichkeit einer Sonderabschreibung machen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen besonders attraktiv. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und unterstützt gleichzeitig das Erreichen der Klimaziele.
Quellen
-
Carwow.de “Steuervorteile für E-Autos und Hybride als Dienstwagen”
-
Haufe.de “Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen”
-
Electrive.net “Regierung ebnet Weg für E-Auto-Steuervorteile”
-
Handelsblatt: “Wie sehen die neuen Steuervorteile für E-Autos aus?”