Die Elektromobilität gewinnt in Europa und insbesondere in Österreich immer mehr an Bedeutung. Ein wichtiger Anreiz für E-Fahrzeughalter ist die sogenannte E-Quote, die es auch in Österreich seit 2023 gibt. Mit dem Jahr 2025 gibt es jedoch einige spannende Neuerungen, die die E-Prämie noch attraktiver machen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die THG-Quote (EQuote)?
- Was ist die THG-Prämie (E Prämie) ?
- Fristen für die Beantragung der E-Prämie in Österreich
- Wer kann 2025 die E-Prämie in Österreich beantragen?
Was ist die THG-Quote (EQuote)?
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote, oder noch EQuote genannt) ist ein Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, sind verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu senken, oder ihnen drohen Strafzahlungen. Da sie dies nicht immer aus eigener Kraft schaffen, können sie sogenannte Treibhausgaszertifikate von anderen Marktteilnehmern erwerben, die emissionsarme oder -freie Technologien nutzen. Hier kommst du ins Spiel: Als Besitzer eines Elektrofahrzeugs kannst du die CO2-Einsparungen Deines Fahrzeugs zertifizieren lassen und diese Zertifikate an die Unternehmen verkaufen.
Die Prämie, die du dafür erhältst, wird als E-Prämie bezeichnet und variiert je nach Jahr und Marktentwicklung.
Was ist die THG-Prämie (E Prämie) ?
Kurz gesagt: Ja! Die THG-Prämie kann in Österreich für Elektroautos beantragt werden.
Die E-Prämie ist ein finanzieller Anreiz für Besitzer von Elektrofahrzeugen (E-Fahrzeugen) in Österreich. Sie wird für die Ersparnis von CO₂-Emissionen gewährt und kann bei verschiedenen Anbietern beantragt werden. Die Höhe der Prämie hängt von der CO₂-Einsparung des Fahrzeugs ab und wird mit einer speziellen Formel berechnet. Diese Förderung ist ein wichtiger Anreiz, um die Nutzung von E-Fahrzeugen zu fördern und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Als Besitzer eines E-Fahrzeuges kannst du somit nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch finanziell profitieren.
Fristen für die Beantragung der E-Prämie in Österreich
Wichtig zu wissen:
Die Frist für die Beantragung der E-Prämie 2025 in Österreich endet bei uns am 31.12.2025. Um sicherzustellen, dass du die Prämie erhältst, solltest du deinen Antrag rechtzeitig stellen.
Ein besonderes Angebot für alle, die sich mehr Effizienz bei der Abwicklung wünschen: Bei uns kannst du die Prämie für 2025 und 2026 gleich als Kombiprämie beantragen. Das bedeutet, dass wir bereits jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um dir auch die Prämie für das Jahr 2026 zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuzahlen. Dieses Angebot wird kontinuierlich angeboten, um möglichst vielen Personen den Zugang zu diesen Prämien zu ermöglichen und spart dir Zeit und Aufwand, da du dich im nächsten Prämienjahr nicht nochmal mit der Antragstellung beschäftigen musst.
Wer kann 2025 die E-Prämie in Österreich beantragen?
Alle Zulassungsbesitzer von reinen Elektroautos (BEV) aus Österreich können über unsere Plattform ihre Treibhausgasminderungsquote (E-Quote) verkaufen. Dieses Angebot gilt sowohl für private Fahrzeuge als auch für Geschäftsautos, Elektroflotten, E-Transporter, Elektrobusse und E-Lkw. Auch elektrische, zulassungspflichtige Zweiräder wie E-Roller und E-Motorräder sind für die E-Prämie berechtigt.
Als Full-Service-Dienstleister kümmern wir uns um den gesamten Prozess – von der Erfassung deiner Daten bis hin zum Verkauf deiner E-Quote. So sparst du Zeit und erhältst deine Prämie schnell und zuverlässig! Der Antrag lässt sich innerhalb von wenigen Minuten auf der Seite von wirkaufendeinethg.de/at stellen.
Gibt es die E-Prämie in Österreich auch für Leasingfahrzeuge?
Ja, Leasingfahrzeuge sind ebenfalls berechtigt, solange du als Fahrzeughalter im Zulassungsschein eingetragen bist.
Gibt es die E-Prämie in Österreich auch für Firmenfahrzeuge?
Für Firmenfahrzeuge gilt: du kannst die Prämie nur dann beantragen, wenn du selbst als Halter von einem E-Fahrzeug im Zulassungsschein geführt wirst. Ansonsten steht der Anspruch dem Unternehmen zu, das das Fahrzeug hält.
Wie wird der Wert der E-Quote in Österreich ermittelt?
Der Wert der E-Quote für dein Elektroauto basiert auf mehreren Faktoren, die die CO₂-Einsparungen deines Fahrzeugs beeinflussen. In Österreich wird bei der Berechnung standardmäßig eine pauschale Lademenge von 1.500 kWh für vollelektrische Fahrzeuge (BEV) angesetzt. Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Strommix: Je höher der Anteil an regenerativ erzeugtem Strom, desto niedriger fällt der CO₂-Anteil aus. Das bedeutet, dass ein E-Auto, das mit grünem Strom geladen wird, die CO₂-Emissionen im Verkehr stärker reduziert als eines mit einem weniger nachhaltigen Strommix.
Die genaue Berechnung dieser Werte erfolgt durch das Umweltbundesamt, das die Emissionsminderungen entsprechend den vorliegenden Daten bewertet.
Kann ich die E Prämie jedes Jahr beantragen?
Ja, die E-Prämie kann jedes Jahr beantragt werden, solange dein Fahrzeug noch angemeldet ist und die Prämie nicht abgelaufen ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Prämie nur einmal pro Jahr beantragt werden kann. Das bedeutet, dass du jedes Jahr einen neuen Antrag stellen musst, um die Prämie zu erhalten. Dies bietet dir die Möglichkeit, jährlich von der Förderung zu profitieren und kontinuierlich einen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen zu leisten.
Muss die E-Prämie in Österreich versteuert werden?
Die steuerliche Behandlung der E-Prämie ist derzeit noch nicht final geklärt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Prämie als Einkommen versteuert werden muss. Daher ist es ratsam, sich vor der Beantragung der Prämie an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Solltest du weitere Informationen oder Details zur steuerlichen Handhabung der E-Prämie benötigen, empfehlen wir dir, dich direkt an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu wenden.
Ein Steuerberater kann dir aber auch helfen, die genaue steuerliche Behandlung der Prämie zu verstehen und sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. So kannst du sicher sein, dass du die E-Prämie korrekt und ohne spätere Überraschungen nutzen kannst.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die Beantragung der E-Prämie ist einfach und unkompliziert. Der gesamte Prozess läuft über unsere Plattform digital ab. So funktioniert es Schritt für Schritt:
- Registrierung: Zunächst meldest du dich auf unserer Webseite an und erstellst ein Nutzerkonto.
- Fahrzeugdaten hochladen: Im nächsten Schritt übermittelst du uns die erforderlichen Fahrzeugdokumente, wie z. B. eine Kopie des Zulassungsscheins.
- Prüfung: Unsere Experten prüfen deine Unterlagen und bereiten alles für die Zertifizierung vor. Als Nächstes beantragen wir für dich deine E Prämie beim Umweltbundesamt.
- Vermarktung: Nachdem das Umweltbundesamt deine Quote zertifiziert hat, vermarkten wir diese zum Bestpreis im Rahmen von dem THG-Quotenhandel.
- Auszahlung: Sobald die Zertifizierung abgeschlossen ist, überweisen wir die Prämie direkt auf dein Konto. Den tagesaktuellen Preis deiner EQuote siehst du immer beim Check-out deiner Registrierung und dieser ist ebenfalls garantiert.
Tipp: Die Beantragung erfolgt auf der offiziellen Seite von wirkaufendeinethg.de/at, dauert nur wenige Minuten und erfordert keine besonderen technischen Kenntnisse.
Kombiprämie für 2025 und 2026: Ein echter Vorteil
Ein Highlight unseres Angebots für 2025 ist die Möglichkeit, die E-Prämien für zwei Jahre auf einmal zu beantragen. Indem du die Kombiprämie nutzt, sparst du dir nicht nur die erneute Antragstellung im nächsten Jahr, sondern profitierst auch davon, dass wir die ePrämie für 2026 automatisch und so früh wie möglich beantragen. Dieser Service richtet sich vor allem an Kunden, die Wert auf eine schnelle und effiziente Abwicklung legen.
Warum solltest du jetzt handeln?
Die E-Prämie ist nicht nur eine finanzielle Belohnung, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Durch die Teilnahme unterstützt du die Reduzierung von CO₂-Emissionen und trägst aktiv dazu bei, fossile Kraftstoffe zu ersetzen. Zudem kannst du durch die Zertifizierung und den Verkauf deiner eingesparten CO₂-Emissionen Geld verdienen. Der Prozess zur Beantragung ist so einfach gestaltet, dass es keinen Grund gibt, die Prämie ungenutzt zu lassen.
Fazit zur E-Prämie 2025 in Österreich
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Prämienhöhe: 70 € für E-PKWs, 80 € mit Neukundenbonus (Stand Februar 2025, tagesaktueller Preis immer beim Check-out sichtbar)
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Frist: Antragstellung bis 31.12.2025
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Vorteil: Kombiprämie für 2025 und 2026 möglich
Die E-Prämie (THG-Prämie) bietet in Österreich eine hervorragende Möglichkeit, mit der CO₂-Einsparung von Elektrofahrzeugen zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Seit 2023 können sowohl private Fahrzeugbesitzer als auch Unternehmen (z.B Fuhrpark/Flotte) die Prämie beantragen.
Leasingfahrzeuge und Firmenwagen sind ebenfalls förderfähig, vorausgesetzt, der Antragsteller ist als Fahrzeughalter im Zulassungsschein eingetragen.
Die E-Prämie bietet somit eine einfache Möglichkeit, den Übergang zur klimafreundlichen Mobilität zu fördern und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu nutzen. Es lohnt sich, rechtzeitig zu handeln, um den Anspruch für 2025 geltend zu machen.