Free cookie consent management tool by TermsFeed Policy Generator
THG-Prämie für öffentliche Ladestationen und Wallboxen beantragen

THG-Prämie für öffentliche Ladestationen und Wallboxen beantragen

THG Prämie sichern

THG-Prämie für Ladestation

Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der THG-Quote für deine Ladesäule! So kannst du dich als CPO ganz einfach auf Zusatzerlöse durch die Prämie freuen. Vorraussetzung - Es handelt sich um eine öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene und geeichte Ladesäule, die frei zugänglich für Dritte ist.

Eine schwarze, öffentiche 300 kWh Ladestation mit dem wirkaufendeinethg.de Logo, für die die THG Prämie beantragt werden kann.

Die Frist für THG-Prämie 2024 für Ladestrom läuft bis zum 20.02.2024.

00
Tage
00
Stunden
00
Minuten
00
Sekunden

Jetzt Prämie sichern

THG-Prämie für Ladestrom

Strom aus dem Netz

Strom aus dem Netz

THG-Prämie: 20€/MWh

Prämie sichern

Strom aus Photovoltaik

Strom aus Photovoltaik

THG-Prämie: bis zu 2.62-Mal höher

Anfrage

Strom aus Windkraft

Strom aus Windkraft

THG-Prämie: bis zu 2.79-Mal höher

Anfrage

Rendite der öffentlichen Ladesäule erhöhen

Die THG-Prämie ist eine effiziente Möglichkeit, um die Rendite deiner öffentlichen Ladesäule zu erhöhen. Durch die THG-Prämie lassen sich attraktive Zusatzerlöse für deine öffentliche Ladesäule generieren. Wir von wirkaufendeinethg.de sind dein kompetener Ansprechpartner für alle Themen rund um die THG-Quote und unterstützen dich bei allen relevanten Schritten hin zu deiner THG-Prämie für öffentlichen Ladestrom.

Vorraussetzungen für die THG-Quote bei öffentlichen Ladestationen

Damit du von der THG-Prämie profitieren kannst, muss deine Ladestation eine öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene und geeichte Ladesäule sein, die frei zugänglich für Dritte ist. Deine Ladesäule ist:

  • im Ladesäulenregister bei der Bundesnetzagentur registriert
  • öffentlich zugänglich für Dritte
  • mit Bezahlmöglichkeiten für Dritte ausgestattet
  • mit einer standardisierten Datenschnittstelle ausgestattet
  • geeicht und kann eichrechtskonform Ladevorgänge abwickeln

THG-Prämie für öffentliche Ladestationen beantragen

Du betreibst eine öffentliche Ladesäule?

Du betreibst eine öffentliche Ladesäule?

Falls deine Ladesäule noch nicht bei der Bundesnetzagentur im Ladesäulenregister eingetragen ist, schließ zunächst den Registrierungsprozess bei der Bundesnetzagentur ab

1/4
THG-Prämie bei uns beauftragen

THG-Prämie bei uns beauftragen

Hinterlege die Stammdaten deiner öffentlichen Ladestation und übermittle uns deine Lademengen. Wir empfehlen eine quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Meldung der Mengen vorzunehmen.

2/4
Zertifizierung und Vermarktung

Zertifizierung und Vermarktung

Wir leiten nun deinen Antrag zur THG Quote an das Umweltbundesamt weiter. Die Behörden brauchen mindestens 12 - 14 Wochen, um deinen Antrag zu bestätigen.

3/4
Wir zahlen dir die Prämie aus

Wir zahlen dir die Prämie aus

Unmittelbar nach Erhalt des Bescheids vom UBA vermarkten wir deine Quote und zahlen deine Prämie innerhalb von nur 5 Tagen an dich aus. Deine Prämie gehört nun dir!

4/4

THG-Prämienrechner für Ladestrom

Du möchtest zunächst einmal wissen, wie hoch deine möglichen Erlöse sind? Wir empfehlen unseren THG-Prämienrechner für Ladestrom. Damit erhälst du eine erste Indikation, in welchem Bereich deine potenziellen Zusatzerlöse durch die THG-Prämie liegen werden.

Rechner downloaden

THG-Prämienrechner für Ladestrom

Höhere THG-Prämie durch Strom aus erneuerbaren Energien

Wenn der Strom, der an deiner Ladesäule in den Umlauf gebracht wird, direkt vor Ort durch eine Photovoltaik Anlage oder durch Windenergie erzeugt wird, hast du die Möglichkeit, deutlich höhere CO2-Einsparungen zertifizieren zu lassen. Damit sind bis zu 2,79-fach höhere Erlöse durch die THG-Prämie möglich.

Zusätzlich zu den Anforderungen für die THG-Quote für Ladestrom gelten bei der THG-Quote aus Erneuerbaren-Energien weitere verschärfte Anforderungen. Es muss über eine geeignete Messeinrichtungen und eine sogenannte registrierte Lastgang-Messung (RLM) eines Messtellenbetreibers nachgewiesen werden, dass die Erzeugung sowie die Verwendung des EE-Stroms gleichzeitig stattgefunden hat.

Mehr erfahren

Digitale Übermittlung deiner Daten

Ladestation anlegen

Ladestation anlegen

Nach der Registrierung kannst du ganz bequem eine Ladestation anlegen. Du betreibst mehrere Ladestationen? Kein Problem – Du kannst weitere Ladestationen hinzufügen oder dich direkt über unser Kontaktformular an uns wenden, dann übernehmen wir das Anlegen für dich.

Energiemenge übermitteln

Energiemenge übermitteln

Anschließend kannst du den geladenen Strom für einen bestimmten Zeitraum erfassen und so die THG-Quote für deine öffentliche Ladesäule bei uns beantragen.

Alle Daten auf einen Blick

Alle Daten auf einen Blick

Den Beantragungsstatus kannst du zu jeder Zeit einsehen. Ebenfalls kannst du für andere Zeiträume weitere Strommenge für die THG-Prämie übermitteln. So kannst du z. B. im nächsten Jahr die THG-Quote wieder beantragen, ohne dass du die Stammdaten erneut eingeben musst.

Häufige Fragen zur THG-Quote

Deine Frage ist nicht dabei? Schreibe uns gerne eine Nachricht.

Vorausgesetzt, es handelt sich um eine öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene und geeichte Ladesäule, die frei zugänglich für Dritte ist, kann auch für diesen geladenen Strom eine Anrechnung der THG-Quote vorgenommen werden.

Wir übernehmen die Abwicklung der THG-Quote für Lademengen ab mindestens 1 MWh.

Wir ermöglichen die Einreichung bis zum 20.02.2025.

Ladestrom, der nachweislich ausschließlich aus selbst erzeugter, erneuerbarer Energie stammt, wird mit einem höheren THG-Wert angerechnet. Dieser Faktor wird jährlich zentral veröffentlicht und liegt für das Jahr 2024 bei 2,6. Der Bezug von ‚Ökostrom‘ von einem Energieversorger reicht nicht aus.

Die gesonderte Anrechnung kann nur dann erfolgen, wenn der Nachweis anhand von Messwerten eines Messstellenbetreibers erbracht wird. Nachzuweisen ist damit die zeitgleiche Produktion und Entnahme am Ladepunkt bezogen auf jedes 15-Minuten-Messintervall.

In diesem Fall ist es nicht möglich den höheren THG-Wert anzusetzen. Die Entnahme am Ladepunkt muss ausdrücklich zeitgleich innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls mit der Erzeugung in der Stromerzeugungsanlage erfolgen. Auch wenn der Batteriespeicher nachweislich die von der Erzeugungsanlage erzeugten Strommengen zwischenspeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgibt, entspricht dies nicht dem Erfordernis der Zeitgleichheit.

Kontaktformular

Schreibe uns an, wir melden uns in Kürze.

Felix Baumheuer Felix Baumheuer Senior Sales Manager